• 22 March 2021

Wichtige Weiterentwicklung: Digitale Prävention und Gesundheitsförderung

Wichtige Weiterentwicklung: Digitale Prävention und Gesundheitsförderung

Das Gesundheitswesen wird immer digitaler – und nun soll auch die Gesundheitsprävention auch stärker digitalisiert werden. Die Liste digitaler Gesundheitslösungen, deren Kosten gesetzliche Krankenkassen übernehmen, wird vielfältiger. Die digitale Prävention und Gesundheitsförderung im Sinne des „Leitfadens Prävention“ werden nun von den Krankenkassen stärker unterstützt.

Wohl jeder weiß mittlerweile, wie wichtig Prävention für die Gesundheit ist. Beim Bundesministerium für Bildung und Forschung heißt es dazu beispielsweise: „Eine erfolgreiche Gesundheitsforschung, präventive Lebensstile und Umgebungsfaktoren tragen dazu bei, dass Menschen immer älter werden und lange gesund bleiben. Sie beeinflussen auch die Entstehung und den Verlauf vieler chronischer Volkskrankheiten. So können eine ausgewogene Ernährung und ein gesundes Maß an Bewegung Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes vorbeugen. Dieses Potenzial gilt es zum Wohl der Menschen durch Präventionsmaßnahmen wirkungsvoll zu nutzen, beispielsweise durch konkrete Bewegungs- und Ernährungsempfehlungen. Präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen sollen die verschiedenen Bevölkerungsgruppen – junge und ältere Menschen, Frauen und Männer, Berufstätige und Menschen im Ruhestand – zielgruppengerecht zu einem gesundheitsbewussten Verhalten motivieren und sie dazu anregen, ihre Umwelt und ihre Lebensweise gesundheitsfördernd zu gestalten.“

Nun soll die Gesundheitsprävention auch stärker digitalisiert werden. Die Liste digitaler Gesundheitslösungen, deren Kosten gesetzliche Krankenkassen übernehmen, wird vielfältiger: „Künftig wird es für Hersteller digitaler Präventionsangebote deutlich leichter, in die Förderung zu kommen. Darunter fallen etwa Bewegungstrainings, Ernährungsprogramme, Rauchentwöhnung und Stressmanagement. Sie haben das Ziel, Krankheitsrisiken zu verhindern oder zu vermindern“, heißt es in einem Artikel von „Handelsblatt Inside“.

Künstliche Intelligenz in der digitalen Prävention

Das ist eine wichtige Weiterentwicklung: Die Kosten für digitale Präventionsangebote werden bislang größtenteils nicht übernommen. Der Leitfaden für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa), der die Kriterien für die Erstattung einer „App auf Rezept“ festschreibt, schließt Prävention zum Beispiel ausdrücklich aus. Daher wurde nun auch der „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands aktualisiert. In dem neuen Kapitel „Digitale Prävention und Gesundheitsförderung“ heißt es: „Digitale Prävention und Gesundheitsförderung im Sinne des ‚Leitfadens Prävention‘ hat wie alle anderen Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen das Ziel, Krankheitsrisiken zu verhindern und vermindern sowie selbstbestimmtes gesundheitsorientiertes Handeln der Versicherten zu fördern. Bei digitalen Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten übernimmt laut dem Leitfaden die digitale Technologie wesentliche Funktionen, die in herkömmlichen, das heißt nicht-digitalen Präventionsmaßnahmen typischerweise durch Personen – also Kursleiterinnen und Kursleiter – wahrgenommen werden. Auch künstliche Intelligenz beziehungsweise maschinelles Lernen können hierbei Anwendung finden.“

In der Branche sieht man diese Weiterentwicklung positiv. „Bei der Neuregelung zu den digitalen Präventionsangeboten sieht man klar die Handschrift aus dem DiGa-Bereich“, sagt Anne-Sophie Geier, Geschäftsführerin des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsvorsorge (SVDGV), „Handelsblatt Inside“. Und weiter heißt es bei dem Fachportal: „Anders als bei digitalen Gesundheitsanwendungen werden die Kosten für Präventionsleistungen von den Krankenkassen nur anteilig übernommen. Die Höhe der Förderung der digitalen Anwendungen wird sich dabei an jenen der analogen Leistung orientieren, heißt es aus Kassenkreisen. Damit entfällt auch der Preisfindungsprozess zwischen Herstellern und Kassenverbänden, wie er bei den DiGa notwendig ist“. Anne-Sophie Geier betont weiter: „Wir alle wünschen uns, Krankheiten erst gar nicht entstehen zu lassen und gleichzeitig unser Gesundheitssystem am Puls der Zeit weiterzuentwickeln. Auf diese beiden Ziele zahlen jetzt die gesetzlichen Krankenkassen ein und erweitern den Leitfaden Prävention um das Kapitel zur Digitalisierung.“

Telemedizinische Betreuung bei einer chronischen Herzschwäche

Apropos Prävention: Der Wert digitaler Leistungen ist auch bei schwerwiegenden Erkrankungen bereits erwiesen. Patienten mit einer chronischen Herzschwäche oder einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz können von einer telemedizinischen Betreuung profitieren: Durch Telemonitoring, also die digitale Überwachung aus der Ferne, berichtet die Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung, könne die Mortalität um etwa ein Drittel gesenkt werden. Bei diesen Herzerkrankungen wird von Medizinern eine engmaschige Kontrolle des Gesundheitsstatus empfohlen. Bei einem Telemonitoring mit klar definierten Mindestanforderungen werden die Daten wie Herzfrequenz und Herzrhythmus, Gewicht und Blutdruck nicht nur vom Arzt, sondern zusätzlich vom Telemonitoring-Zentrum analysiert. Das bedeutet: Eine telemedizinische Betreuung senkt die Sterblichkeitsrate bei Patienten mit Herzschwäche oder Herzinsuffizienz um etwa ein Drittel. Die Fernüberwachung kann dabei helfen, Dekompensationen rasch zu erkennen.